- Abdichten von Zementplatten, Keramik, Wellblechen,
- FugenLücken von Dächern und Terrassen,
- Verschweißungen Boden und Terrassen,
- die Dehnungsfugen von Betonböden.
- Installation von Türen und Fenstern,
- Abdichtungs- und Isolierarbeiten: Trennwände, Brüstungen, Treppenstufen
- Füllen und Isolieren von Rohrdüsen
- Isolierdach, Wand- und Deckengelenke
- Fügen und Abdichten in Rahmenkonstruktionen
- Wärmedämmung von Systemkomponenten von Zentralheizungen, Kanalisationsanlagen
- Abdichtung von Kühlsystemen
- Wärmedämmung von Dächern
dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern
unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei
privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7
Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet,
dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des
Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung
über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von
Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen
Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen
Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.“
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